MTG Rad-Challenge 2021 Haftungsausschluss

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Haftungsausschluss und Verwendung persönlicher Daten

  1. Die Teilnahme an der MTG Rad-Challenge erfolgt als Trainingsfahrt auf eigene Gefahr.
  2. Jede/r Teilnehmer/in sucht sich eigenständig eine geeignete Strecke. Es gelten die Vorgaben der StVO.
  3. Die aktuellen Corona-Verordnungen der Länder, die befahren werden sind zu beachten.
  4. Die Teilnehmer/innen erklären, dass gegen ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, sie körperlich fit und für die Teilnahme ausreichend trainiert sind.
  5. Die Teilnehmer/innen stellen die Triathlonabteilung der MTG Mannheim ausdrücklich von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der MTG Rad-Challenge, insbesondere aufgrund eines Unfalls, gleich ob aus Eigen- oder Fremdverschulden oder sonstigem Grund entstehen.
  6. Weiter stellen sie die Triathlonabteilung von jeglichen Haftungsansprüchen gegenüber Dritten frei, soweit diese Schaden in Folge der Teilnahme an der MTG Rad-Challenge erleiden.
  7. Die Teilnehmer/innen erklären und sind damit einverstanden, dass sie die alleinige Verantwortung für ihre persönlichen Gegenstände und Ausrüstung tragen.
  8. Zur Erfassung der gefahrenen Strecke je Verein werden mittels digitalem Datenformular die Angaben zur Person, den gefahrenen Kilometern und Höhenmetern, sowie Tag und Uhrzeit erfasst. Die Angabe dieser Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Es steht jeder/m Teilnehmer/in frei, ihren/seinen Klarnamen oder ein Pseudonym zu verwenden. Diese Daten werden nicht veröffentlicht, können jedoch durch die Organisatoren eingesehen werden. Die Triathlonabteilung der MTG Mannheim veröffentlicht lediglich die aggregierte Gesamtsumme der gefahrenen Kilometer je Verein auf ihrer Webseite. Ein Rückschluss auf individuelle Leistungen und Personen wird nicht ermöglicht.
  9. Auf Wunsch kann die Triathlonabteilung des MTG Mannheims die Übersicht der vereinsinternen Radfahrten dem jeweiligen Verein zur Verfügung stellen.
  10. Ist die Triathlonabteilung in Fällen höherer Gewalt, auf Grund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet oder berechtigt , Änderungen in der Durchführung der MTG Rad-Challenge vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht gegenüber den Teilnehmer/innen.
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